Was für eine Risikolebensversicherung möchten Sie?
Klassische Risikolebensversicherung
Die vereinbarte Versicherungssumme bleibt über die komplette Versicherungsdauer unverändert konstant hoch.
 
Fallende Risikolebensversicherung
Die Versicherungssumme reduziert sich jährlich über die Laufzeit um einen bestimmten Prozentsatz. Diese Tarifart ist ideal für die Absicherung eines Darlehens.
 
Verbundene Lebensversicherung
Diese Tarifart dient zur gegenseitigen Absicherung zweier Personen mit einer gleichbleibenden Versicherungs-
summe. Die Leistung wird beim Tod der zuerst verstorbenen Person fällig.
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Bei einer Risikolebensversicherung wird das Todesfallrisiko der versicherten Person abgesichert. Stirbt die versicherte Person erhalten die in dem Versicherungsvertrag vorab bestimmten Hinterbliebenen (sog. bezugsberechtigte Personen) die vereinbarte Versicherungssumme.

Mit Ihrer Anfrage fordern sie kostenlos und unverbindlich einen Beitragsvergleich für eine Risikolebensversicherung unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Absicherungsbedarfs an.

Unsere Spezialisten stehe Ihnen natürlich immer für Rückfragen und Ergänzungen gerne zur Verfügung.


Wann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung besonders empfehlenswert?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist immer dann empfehlenswert, wenn der Tod einer Person zu wirtschaftlichen Problemen für die Hinterbliebenen führen kann. Insbesondere in den folgenden Fällen ist dies in der Regel der Fall:
» Junge Familien
» Alleinerziehende Personen
» Ehepaare mit einem (Haupt-) Erwerbstätigen
» Abschluss einer Darlehens (z.B. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung)

Welche Unterschiedlichen Tarifarten gibt?
» Klassische Risikolebensversicherung
» Die vereinbarte Versicherungssumme bleibt über die komplette Versicherungsdauer unverändert konstant hoch.
» Linear fallende Risikolebensversicherung
» Die vereinbarte Versicherungssumme reduziert sich jährlich über die Laufzeit um einen bestimmten Prozentsatz.
» Diese Tarifart ist ideal für die Absicherung eines Darlehens.
» Verbundene Lebensversicherung:
» Diese Tarifart dient zur gegenseitigen Todesfallabsicherung zweier Personen mit einer während der Laufzeit
» gleichbleibenden Versicherungssumme. Die Leistung wird beim Tod der zuerst verstorbenen Person fällig.